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Der Verein fĂŒr Soziale Förderung (APS) MOVIMENTO VULNERARTE, gegrĂŒndet am 12. Juli 2023, vertritt die Auffassung, dass die zeitgenössische Kunst aufgrund ihrer Distanz zur Wahrheit der Wirklichkeit irrelevant geworden ist und eines radikalen Wandels bedarf, um ihre Rechte auf das Leben zurĂŒckzufordern.
VulnerarTe zielt darauf ab, die Barrieren zwischen Werk und Nicht-Werk, zwischen Autor und Teilnehmer sowie zwischen Ausstellungsraum und Alltagsleben zu durchbrechen, indem es Kommunizierende-KĂŒnstlerische-Organismen schafft, die in site-Koexistenz mit den KĂŒnstlern und Teilnehmern treten, im Lichte der Orte der performativen Ereignisse, und in der kontinuierlichen Metamorphose des Körpers-jenseits-der-Materie ihre eigene Autonomie in Zeit und Raum bewahren, und wo der gesamte daraus resultierende Beziehungsprozess dazu anregen kann, Trennungen, Reduktionen, Spezialismen, Vereinfachungen und Dekontextualisierungen zu ĂŒberwinden, hin zu einem neuen kognitiven Paradigma, das ein gemeinsames Lexikon zwischen KĂŒnstlern und Teilnehmern offenbaren kann.
Die Bewegung verfolgt eine transdisziplinÀre performative Praxis, die aus der Durchdringung und Integration der expressiven Ressourcen von Malerei, Bildhauerei, Tanz, Musik, Fotografie, Film, Theater und Verlagswesen besteht.
Movimento VulnerarTe APS ist eine gemeinnĂŒtzige Einrichtung, die im Nationalen Register des Dritten Sektors und im Nationalen Register fĂŒr Schul-Berufs-Alternanz eingetragen ist. Es realisiert Projekte der ‘Wege fĂŒr transversale Kompetenzen und Orientierung’ mit Institutionen, Schulen, VerbĂ€nden, Einrichtungen, Gemeinschaften….
“Der Verein ĂŒbt folgende AktivitĂ€ten von allgemeinem Interesse aus, gemÀà Art. 5, Absatz 1, des Gesetzesdekrets Nr. 117/2017:
d) Bildung, Unterricht und Berufsausbildung, gemÀà Gesetz Nr. 53 vom 28. MĂ€rz 2003 und nachfolgende Ănderungen, sowie kulturelle AktivitĂ€ten von sozialem Interesse mit erzieherischem Zweck;
f) MaĂnahmen zum Schutz und zur Aufwertung des Kulturerbes und der Landschaft, gemÀà Gesetzesdekret Nr. 42 vom 22. Januar 2004 und nachfolgende Ănderungen;
i) Organisation und Verwaltung von kulturellen, kĂŒnstlerischen oder freizeitbezogenen AktivitĂ€ten von besonderem sozialem Interesse, einschlieĂlich AktivitĂ€ten, auch verlegerischer Art, zur Förderung und Verbreitung der Kultur und der Praxis des Ehrenamts und der in diesem Artikel genannten AktivitĂ€ten von allgemeinem Interesse;
Insbesondere hat der Verein, in Bezug auf die ErklĂ€rung von Barcelona von 1998, die unter Mitwirkung von zweiundzwanzig Experten aus verschiedenen Disziplinen im Bereich der Bioethik auf Initiative der EuropĂ€ischen Kommission und unter der Koordination des Centre for Ethics and Law in Kopenhagen verfasst wurde, in deren Schlussfolgerungen Verletzlichkeit erstmals als integraler Bestandteil der Regelungsprinzipien der universellen Bioethik (Autonomie, IntegritĂ€t, WĂŒrde, Verletzlichkeit) genannt wird, und die auch ausdrĂŒcklich mit der Anerkennung der konstitutiven Endlichkeit der menschlichen Bedingung und dem dringenden Appell an die moralische Verantwortung der menschlichen Gemeinschaft verbunden ist, zum Ziel:
- die fragile Verfassung der menschlichen Wirklichkeit durch die Praxis der Kultur und Kunst zu erforschen.
- daran zu arbeiten, die “zeitgenössischen Kathedralen der Verletzlichkeit” zu rehabilitieren, zu denen ehemalige GefĂ€ngnisse-KrankenhĂ€user-Schlachthöfe-Kasernen-Kirchen-Fabriken-Schulen…und andere Orte in schwerem Verfallsgrad gehören.”
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